Willkommen & Glück Auf!

Werte Patienten,

ich heiße Sie herzlich willkommen auf den Internetseiten der kieferorthopädischen Praxis DS Holger Hertig in Lauter-Bernsbach und Marienberg. Nach dem Motto

Gesunde Zähne wollen gerade stehen!

bieten wir eine vollumfängliche kieferorthopädische Behandlung für Kinder und Erwachsene. Außerdem haben wir die Wichtigkeit des Rückens mit seiner Fernwirkung erkannt und bieten dazu neue Behandlungstechniken für jung und alt! Auf dieser Seite möchten wir Ihnen dazu einige Informationen zur Verfügung stellen.
Gerne beraten wir Sie in unseren Praxen in Lauter-Bernsbach und Marienberg persönlich. Einen Termin können Sie online oder telefonisch vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kieferorthopäde
DS Holger Hertig


Sie haben nun auch die Möglichkeit, Ihren Anamnesebogen zu Beginn der Behandlung vorab online auszufüllen.
>>>hier entlang


Auch in diesem Jahr werden die Straßen im Erzgebirgskreis wieder fleißig gebaut, daher möchten wir Sie bitten, sich vorher über die Anfahrtswege zu informieren.

Weitere Informationen finden Sie im Verkehrsinformationssystem Sachsen


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Schmerztherapie nach Liebscher und Bracht

Keine Krankheit ohne „Ur-Sache“, kein Schmerz ohne Grund. Den wahren Grund zu finden und die tiefste „Ur-Sache“ zu ergründen, führt erst zu wahrer Heilung. Symptome zu beseitigen oder Schmerzen zu unterdrücken kann keine erstrebenswerte Lösung sein, auch wenn es scheinbar keine andere Lösung gibt. Sollte es nicht unser Bestreben sein, den ersten, den ursprünglichen und entscheidenden Auslöser des Leids zu erfahren und zu beseitigen? >>> mehr lesen


Patienteninformation Bonusheft

Sehr geehrte Patienten,

als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist für Sie und für Ihre mitversicherten Familienangehörigen das Bonusheft der Nachweis über den regelmäßigen Besuch beim Zahnarzt – zusätzlich zur Behandlung beim Kieferorthopäden.  Lückenlos geführt hilft es Ihnen Geld zu sparen, wenn trotz regelmäßiger Vorsorge doch einmal Zahnersatz benötigt wird.

Patienten, die älter sind als 18 Jahre, sollen mindestens einmal im Jahr einen Termin mit einem Zahnarzt für eine Untersuchung vereinbaren, Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr zweimal im Jahr. Im Bonusheft wird der Tag der Untersuchung oder der Prophylaxe-Maßnahme festgehalten und mit einem Stempel des Zahnarztes bestätigt.